22. Mai 2012

AKTUELLES

„Gewichtiges” Urteil gegen Figurella!


Fast fünf Jahre lang hat sich ein Gerichtsverfahren gegen das bekannte Schlankheitsinstitut Figurella hingezogen, das nun mit einem gewichtigen Urteil des Landesgerichts Linz als Berufungsinstanz endete. Im Urteilsspruch heißt es unter anderem, dass die von Figurella angebotene „TPM-Methode und die aktive Sauerstoffmethode ungeeignet sind, eine nennenswerte Gewichtsreduktion zu erzielen.” Das Gericht bezeichnet diese Erkenntnis sogar als „amtsbekannt”, da man sich schon wiederholt mit dieser Tatsache befasst habe.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen. „Unzufriedene Figurella-Kundinnen können jetzt mit guten Erfolgsaussichten noch laufende Verträge anfechten und gegebenenfalls bereits geleistetes Entgelt zurückfordern, wenn der Vertragsabschluss nicht länger als drei Jahre zurück liegt,” erklärt Dr. Wilhelm Kubin (Bild) von der Grieskirchner Rechtsanwaltskanzlei Holter-Wildfellner. Der 36-jährige Jurist hat für eine oberösterreichische Klientin den Prozess gegen Figurella erfolgreich durch die Instanzen geführt.

Pikantes Detail aus dem Verfahren: Figurella verantwortete sich damit, dass der Kundin bei den Vertragsgesprächen gar nicht mitgeteilt worden sei, dass die gegenständliche Methode geeignet sei, die garantierte Figurstraffung und Gewichtsreduktion zu bewerkstelligen.

Ganz anders liest man es aber noch immer auf der Homepage des Schlankheitsinstituts, das 40 Studios in ganz Österreich betreibt: „Das Geheimnis des Erfolgs ist die TPM-Methode,” steht dort, „sie kommen 2 Mal wöchentlich in unser Studio und absolvieren das individuelle, für Sie abgestimmte Programm, damit Sie auch dort abnehmen, wo Sie möchten!”