20. Mai 2012

TIERE

TIERARZT– Kolumne von Dr. Peter Kollmann

Augen auf beim Hundekauf


Dr. Peter Kollmann

Bevor der entscheidende Schritt endgültig getan wird, empfiehlt es sich, auf Ausstellungen oder anderen Veranstaltungen der Hundesportler Rat zu holen. Hier bekommt man neben Hinweisen zu bestimmten Rassen auch Tipps, an welchen Züchter sich der Interessent wenden kann, was die Welpen kosten u.v.m. Welpen sollten generell vom Züchter, nie vom Händler gekauft werden. Ist das nicht möglich, können Sie den Welpen an Hand einiger Anhaltspunkte selbst testen, wobei Garantien nicht gegeben sind.

Die Normaltemperatur - im After gemessen - beträgt beim Junghund zwischen 38 und 39 Grad. Die Zähne müssen reinweiß, gut gestellt und gleichmäßig gewachsen sein, Flecken mahnen zur Vorsicht. Hat der Welpe keine geraden, kräftigen Pfoten, sind diese nicht nur krumm, sondern sogar angeschwollen, ist das meist ein Anzeichen von Rachitis. Die Haut darf keine Rötung oder sonstige Anzeichen von Hauterkrankungen oder Außenparasiten zeigen.

Im Kot dürfen keine Würmer zu erkennen sein, die Augen keinen Tränenfluss aufweisen. Häufig treten bei jungen Hunden Nabel- bzw. Leistenbrüche auf - also diese Körperpartien kontrollieren! Sind alle Tests zufriedenstellend verlaufen, dann zugreifen - aber nur mit einem ordnungsgemäßen Kaufvertrag. Das ist um so wichtiger, als sich gerade beim Hund oft Mängel herausstellen, die im Moment des Kaufes nicht sichtbar waren, aber unter die Garantiepflicht des Züchters fallen.

Obwohl der Hund in der Gesetzgebung nicht den Bestimmungen über die Haftung bei Nutztierverkäufen wie Rind und Schwein unterliegt, gelten auch für ihn bestimmte Regelungen. Der Verkäufer übernimmt generell sechs Monate lang die Garantie, die aber nur bestimmte Fehler betreffen.

Unter erheblichen Mängeln fassen wir zusammen: äußere und innere, länger andauernde Erkrankungen; Erbkrankheiten, insofern sie innerhalb der Garantiezeit erkennbar sind. Es muss aber betont werden, dass der Züchter niemals die Garantie übernehmen kann, ein später einmal zuchttaugliches Tier zu verkaufen. Wer diese Sicherheit braucht, muss sich einen mindestens einjährigen Hund nehmen. Sichtbare Fehler sind relativ einfach zu erkennen. Wenn der Züchter nicht nachweisen kann, dass die Ursache des Fehlers zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht vorhanden war, kann man den Kauf rückgängig machen bzw. eine Kaufpreisminderung erzielen. Schwerer ist es mit verborgenen Mängeln, die vom Laien nicht erkennbar sind. Dazu gehören alle inneren Krankheiten (Magen, Darm, Leber usw.). Weist der Welpe offensichtliche Mängel auf, die dem Käufer bekannt sind, so haftet der Züchter nicht. Verkauft er einen Rüden als Einhoder und der Käufer nimmt das Tier trotzdem, kann er nicht drei Monate später reklamieren.

Nicht immer ist es ratsam, sich einen Welpen zu holen; ältere Menschen, die einen ruhigen, ausgeglichenen Hund haben möchten, greifen oft zum erwachsenen Tier. Hier wissen sie, was sie bekommen, umgehen alle großen und kleinen Sorgen bei der Aufzucht, und können den Hund ebenso formen wie einen Welpen.