20. Mai 2012

AKTUELLES

Wenn man ein Haus erbt, wird allerdings Grunderwerbssteuer fällig

Erben und Geschenke werden ab August endlich steuerfrei!

Schon vor eineinhalb Jahren hatte der Verfassungsgerichtshof die Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben, mit 1. August fällt die Steuerpflicht jetzt wirklich. Ab dann ist die Weitergabe von Bargeld oder Sparbüchern für den Erben oder Beschenkten steuerfrei. „Das gilt auch für Wertpapiere und Unternehmensanteile”, erklärt dazu Rechtsanwalt Dr. Gerald Wildfellner aus Grieskirchen.

Die Schenkungssteuer also geht, doch im Ausgleich kommt das Schenkungsmeldegesetz - der Fiskus will ab einer gewissen Höhe über Vermögensübertragungen Bescheid wissen. „Innerhalb der Familie müssen Geschenke ab einem Wert von 75.000 Euro pro Jahr dem Finanzamt gemeldet werden”, sagt Dr. Klaus Holter, Partner in der Grieskirchner Anwaltskanzlei Holter-Wildfellner, „bekommt ein Beschenkter mehrmals im Jahr Geschenke, werden diese zusammengezählt.” Strenger ist schon die Regelung für Geschenke unter Nicht-Angehörigen. Hier beträgt der Grenzwert 15.000 Euro pro fünf Jahre. So will das Finanzamt Umgehungsgeschäfte verhindern, diese werden auch geahndet.

Der Wegfall von Erbschafts- und Schenkungssteuer betrifft natürlich auch Immobilien. Allerdings wird bei der Übertragung von Grundstücken, Wohnungen oder Häusern Grunderwerbssteuer fällig. Diese war schon bisher - gemeinsam mit der Erbschaftssteuer - unter dem Namen Grunderwerbssteueräquivalent zu bezahlen, an ihrer Höhe ändert sich nichts. Übrigens sollte der Geschenkgeber nicht den Schutz seiner Rechte vergessen und etwa auf Veräußerungs- und Belastungsverbote bestehen. Zusätzlich mindern Gegenleistungen wie ein Wohnrecht die Grunderwerbssteuer. Ob bei Errichtung eines Schenkungsvertrags oder dem Aufsetzen eines Testaments - damit Erben und Schenken im Sinne des Gebers erfolgt, ist der Rat des Anwalts unerlässlich.