AKTUELLES
Schenken und Erben ist ab August steuerfrei

Dr. Bernhard Birek
„Mit Schenkungen soll man jetzt noch bis 1. August warten,” rät der Schlüßlberger Rechtsanwalt Dr. Bernhard Birek, „denn dann ist das Verschenken etwa von Bargeld, Wertpapieren oder Sparbüchern steuerfrei.” Das gilt sogar für Unternehmensanteile oder Sachvermögen. Allerdings wird mit dem derzeit noch in Begutachtung befindlichen Schenkungsmeldegesetz eine Meldepflicht für Vermögensverschiebungen eingeführt. Doch vor allem Schenkungen unter Angehörigen müssen erst ab einer Grenze von 75.000 Euro pro Jahr dem Finanzamt gemeldet werden, dazu ist der Familienbegriff weit gedehnt: von Eltern, Kindern, Tante und Onkel, Nichte und Neffe, (Ur-)Großeltern und (Ur-)Enkeln, bis hin zum geschiedenen Ehegatten und den (auch gleichgeschlechtlichen) Lebensgefährten und deren Kindern.
Bei der Übertragung von Grundstücken und Immobilien hingegen ist Grunderwerbssteuer fällig. Dabei sollte man in der vertraglichen Ausgestaltung der Schenkung wie schon bisher nicht den Schutz der Rechte des Geschenksgebers vergessen, etwa durch Veräußerungs- und Belastungsverbote. Zusätzlich mindern Gegenleistungen wie ein Wohnrecht die Grunderwerbssteuer. Auch das Pflegerecht, das sich der Geschenkgeber ausbedingen kann, wirkt als Gegenleistung steuermindernd. Aber Vorsicht: wird der Geschenkgeber tatsächlich zum Pflegefall und der Beschenkte kann - etwa aus beruflichen Gründen - die Pflege nicht übernehmen und die Versorgung erfolgt in einem Heim, so reicht in fast allen Fällen die Pension oder das Einkommen nicht zur Deckung der Pflegekosten aus.
Ist nun ein Pflegerecht vereinbart, können die Sozialhilfeverbände vom Geschenknehmer eine Abgeltung dessen verlangen - Monat für Monat, Jahr für Jahr. Sie haben überhaupt das Recht, zur Deckung der Pflegekosten Vermögensübertragungen bis zu fünf Jahre vor Beginn der sozialen Hilfe rückgängig zu machen. Deshalb ist in diesen Fragen, die in letzter Konsequenz das innerste Familienleben betreffen, der Rat des Anwalts besonders wichtig.
Informationen bei Rechtsanwalt Dr. Bernhard Birek, Marktplatz 4, 4707 Schlüßlberg, Tel. 07248/64720, Homepage: www.birek.at

