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Pension als Armutsfalle
Die „reichen Pensionisten” sind ein Märchen. In Wirklichkeit ist die Pension für immer mehr Landsleute eine Armutsfalle. Der Durchschnittspensionist in Oberösterreich muss mit bescheidenen 1.093 Euro brutto im Monat auskommen.
Wer erhält wieviel Pension? Diese Frage ist ein Dauerbrenner. Tatsache ist: Sämtliche Reformen haben an der Ungleichheit nichts geändert. Während eine erlesene Schar von Edelrentnern Traumpensionen kassiert, bezieht die große Masse jener, die sich ein Leben lang abgerackert haben, sehr bescheidene Renten. In Oberösterreich beträgt die Durchschnittspension für Unselbständige - ohne Beamte - und Gewerbetreibende 1.093 Euro brutto im Monat, 14 mal jährlich. Österreichweit liegt die Durchschnittspension noch 100 Euro unterm Oberösterreich-Schnitt.
Am ärmsten sind die Frauen dran. Die durchschnittliche Frauenpension: kärgliche 768 Euro. Die Bäuerinnen bringen es im Schnitt auf nicht einmal 500 Euro brutto im Monat.
Die ASVG-Höchstpension beträgt seit 1. Jänner 2.627,55 Euro brutto. Insgesamt beziehen knapp 30.000 Oberösterreicher die ASVG-Höchstpension, bundesweit freuen sich 141.000 Personen über die Höchstpension oder noch mehr. Die absoluten Pensionkaiser streifen bis zu 20.000 Euro ein. Dazu gehören unter anderen hochbezahlte Ex-Firmenvorstände und Bankmanager und jene Politiker, die noch in die alte, bis 1997 geltende Politikerpensionsregelung fallen. Dieses großzügige System bescherte bis zu 80 % des Letztbezuges bei einem Antrittsalter ab 55 Jahre. Das kostete im Vorjahr den Steuerzahler satte 23 Millionen Euro.
Auch alle Landesbeamten, die vor 2003 in den Ruhestand gingen, kommen auf bis zu 80 % ihres Letztbezuges. Für manchen Hofrat sind das bis zu 8.000 Euro und mehr im Monat. Derzeit kommen 2.500 Landesbeamte und 1.000 Hinterbliebene in den Ruhegenuss nach der alten Pensionsregelung. Das belastet das Landesbudget im Jahr mit 100 Millionen Euro. Seit 2003 gibt es für Landesbedienstete eine Pensionsübergangsregelung. Wer jetzt in den Landesdienst eintritt, fällt in das ASVG-System plus eine Pensionskasse.

